Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier erhalten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma mantaro marketing gmbh in der gültigen Fassung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
    (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der mantaro marketing gmbh (folgend: mantaro) und dem Vertragspartner (folgend: Käufer) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Adressen und Erstellung von Premium Leads. Abweichende Bedingungen des Käufers, die mantaro nicht ausdrücklich anerkennt, sind für mantaro unverbindlich, auch wenn mantaro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
    (1) Die Angebote der mantaro sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass mantaro diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Das Angebot der mantaro marketing gmbh richtet sich ausschließlich an Finanzdienstleister, die Verbrauchern und/oder Gewerbetreibenden eine Beratung zu den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögen anbieten. Ein Vertrag kommt bei Bestellungen im mantaro-Onlineshop mit Betätigung des "Adressen bestellen" Buttons zustande. Bei telefonischen Bestellungen kommt der Vertrag durch die mündliche Willenserklärung des Käufers zustande.

§ 3 Laufzeit und Kündigung
    (1) Die Vertragslaufzeit bei Bestellungen der Standard-, Zielgruppen, Kinder- und Gewerbeadressen im mantaro-Onlineshop oder bei telefonischer Auftragserteilung beträgt 6 Monate ab dem Vertragsdatum, d. h., mantaro beliefert den Käufer über diesen Zeitraum monatlich wiederkehrend mit der bestellten Adressmenge. Von dieser Regelung abweichende Vertragslaufzeiten aus Bonus-, Gratis-, Gutschein- oder Rabattaktionen sind gesondert gekennzeichnet und werden dem Käufer entsprechend bestätigt.

    (2) Kündigungen beziehungsweise Widerrufe bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung beziehungsweise des Widerrufs kommt es auf den Zugang bei mantaro an. Es obliegt dem Käufer, die in den Nutzungs- und Widerrufsbedingungen angeführten Kündigungs- beziehungsweise Widerrufsfristen, insbesondere bei Bonus-, Gratis-, Gutschein- oder Rabattaktionen zu berücksichtigen und einzuhalten.

    (3) Die Vertragslaufzeit bei Bestellungen von Premium Leads richtet sich nach der monatlichen Abnahmemenge bis zur Erfüllung der gewählten oder voreingestellten Gesamtabnahmemenge, wobei die monatliche Mindestabnahmemenge von 5 Premium Leads nicht unterschritten werden darf. Einmonatige Unterbrechungen innerhalb der Belieferung sind zweimal möglich.

    (4) Bei Inanspruchnahme von einmalig 25 Gratisadressen (betrifft Privatadressen, Zielgruppenadressen PLUS_BU, Gewerbeadressen und Zielgruppenadressen) ist es erforderlich, das Nichtzustandekommen einer anschließenden Auftragserteilung über Adressen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Gratisadressen in Textform vorzugsweise an die im Hinweistext auf dem Bestellformular angeführte Emailadresse zu melden. Bei der Auftragserteilung nach Erhalt der Privatadressen ist eine monatliche Mindestabnahmemenge von 50 Adressdatensätzen voreingestellt, die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate ab Vertragsdatum. Die Belieferung ist nach sechs Monaten beendet, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bei der Auftragserteilung nach Erhalt der Zielgruppenadressen PLUS_BU ist eine monatliche Mindestabnahmemenge von 35 Adressdatensätzen voreingestellt, die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsdatum. Die Belieferung ist nach zwölf Monaten beendet, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bei der Auftragserteilung nach Erhalt der Gewerbeadressen und Zielgruppenadressen ist eine monatliche Mindestabnahmemenge von 50 Adressdatensätzen voreingestellt, die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsdatum. Die Belieferung ist nach zwölf Monaten beendet, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bei Inanspruchnahme eines Gratisleads ist es erforderlich, das Nichtzustandekommen einer anschließenden Auftragserteilung über Premium Leads innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt des Gratisleads in Textform vorzugsweise an die im Hinweistext auf dem Bestellformular angeführte Emailadresse zu melden. Bei der Auftragserteilung nach Erhalt des Gratisleads ist eine Gesamtabnahmemenge von 60 Premium Leads voreingestellt, die Vertragslaufzeit bestimmt der Käufer ab Vertragsdatum durch die monatliche Liefermenge. Die Belieferung ist nach Erfüllung der Gesamtabnahmemenge beendet, eine Kündigung ist nicht erforderlich

    (5) Bei Inanspruchnahme eines Testtermins ist es erforderlich, das Nichtzustandekommen einer anschließenden Auftragserteilung über fest vereinbarte Termine innerhalb von acht Kalendertagen ab Bereitstellung des Testtermins in Textform vorzugsweise an die im Hinweistext auf dem Bestellformular angeführte Emailadresse zu melden. Bei der Auftragserteilung ist eine Gesamtabnahmemenge von neun Terminen voreingestellt. Die Belieferung ist nach Erfüllung der Gesamtabnahmemenge beendet, eine Kündigung ist nicht erforderlich.

§ 4 Telefonnummern und Adressdaten
    (1) Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Datenbanken können wir keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Angaben Gültigkeit haben. Das gilt für die postalische Richtigkeit und für die Richtigkeit der Zuordnung zu den Selektionsmöglichkeiten. mantaro kann nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzen Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, seine Adressdaten zutreffend sind, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind. Sollten in Ausnahmefällen nicht genügend Datensätze im vom Käufer gewünschten Umkreisradius generiert werden können, ist es für mantaro zulässig, den Luftlinien-Umkreisradius bis zu siebzig Kilometer zu erweitern. Nicht korrekte Angaben stellen keinen Mangel der Liefersache dar.

    (2) Sofern wir in unseren Angeboten nicht ausdrücklich ein Werbeeinverständnis des Adressaten zusichern, ist mit der Übermittlung von Telefonnummern keine Zusage verbunden, dass der Adressat zu einer werblichen Ansprache auf diesem Kommunikationsweg seine Einwilligung erteilt hat.

    (3) Die Nutzung der gelieferten Daten darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen für den vereinbarten werblichen Zweck und unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes stattfinden.

§ 5 Zahlungsbedingungen
    (1) Die Preise der mantaro sind Nettopreise.

    (2) Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der in der Rechnung ausgewiesene Bruttopreis ohne Abzug vorschüssig sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

    (3) Der Käufer erklärt sich einverstanden, elektronische Rechnungen im PDF Format zu erhalten.

    (4) Gerät ein Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist mantaro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch mantaro bleibt vorbehalten. Gerät ein Abonnementkäufer mit zwei sukzessiven Monatszahlungen in Verzug und ist die gesetzte Nachfrist ebenfalls ergebnislos verstrichen, so wird die gesamte Restforderung in einer Summe sofort fällig gestellt. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt vorbehalten.

    (4 a) Preisanpassungsklausel: Wird eine langfristige Lieferbindung bei Dauer- und Sukzessivlieferverträgen durch alleiniges Verschulden des Käufers über den vereinbarten Lieferzeitraum hinausgezögert, ist mantaro berechtigt, bei Weiterbelieferung den zum Zeitpunkt der Neuaufnahme aktuellen Preis in Rechnung zu stellen.

    (5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von mantaro anerkannt wurden oder unstreitig sind.

§ 6 Kontakt Leads
    Die Erstellung von Kontakt Leads beinhaltet Adressaten, die eine Werbeerlaubnis zum Thema Versicherungen und Finanzdienstleistung erteilt haben und telefonisch sowie schriftlich benachrichtigt werden, dass sich der Käufer beim Adressaten melden wird, um Informationen zum gewählten Finanzdienstleistungsprodukt respektive der vom Interessenten gewünschten Versicherungssparte zu präsentieren. Mit diesen beiden Dienstleistungen gilt die Leistung als komplett erfüllt. Die Terminvereinbarung und Beratung der Adressaten obliegt dem Käufer. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Als Incentive wird ein Werbegeschenk für den Adressaten angekündigt, welches vom Käufer zu übergeben ist. Das Werbegeschenk ist anzufordern und wird dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Adressaten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz hat in vollem Umfang der Käufer zu verantworten. Kontakt Leads können nicht reklamiert werden, das Werbegeschenk verbleibt beim Käufer. Sondervereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§ 7 mantaro Premium Leads
    (1) mantaro Premium Leads beinhalten Adressaten, die telefonisch darüber informiert werden, dass sich der Käufer beim Adressaten melden wird, um Informationen zum gewählten Finanzdienstleistungsprodukt respektive der vom Interessenten alternativ gewünschten Versicherungssparte und der Terminvorgabe des Adressaten entsprechend zu präsentieren. Sondervereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

    (2) Mit Bestellung der Premium Leads ist die Beauftragung der mirano media service gmbh für die telefonische Qualifizierung und Vorterminierung zur folgenden Kontaktaufnahme des Käufers obligatorisch.

    (3) Die Terminvereinbarung und Beratung der Adressaten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Adressaten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz hat in vollem Umfang der Premium Leadkäufer zu verantworten.

    (4) Das Entgelt für die zu erbringende Leistung zur Erstellung von Leads wird vorschüssig in Rechnung gestellt und per Überweisung gezahlt.

    (5) Als regelgerechter Lead gelten Adressaten mit den folgenden Voraussetzungen:
      Vollständige Angabe von
      - Name
      - Adresse
      - Geburtsjahrgang
      - Geschlecht
      - Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

    (6) Reklamationsgründe
      1. Der Adressat ist selbständiger Versicherungsmakler, Versicherungsagent oder Finanzmakler im Hauptberuf und vermittelt selbst alle gängigen Finanzdienstleistungsprodukte.

      2. Der Name und die Adresse existiert nicht.

      3. Unter den angegebenen Kommunikationswegen ist der Adressat unbekannt.

      4. Eine richtige Telefonnummer ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetrecherche und normales Telefonbuch herauszufinden.

    (7) Keine Reklamationsgründe
      1. Der Adressat möchte im Vorfeld Unterlagen erhalten und erst nach Sichtung von schriftlichen Informationen einen Termin zur Beratung vereinbaren.

      2. Der Adressat setzt aus persönlichen Gründen den Termin für die Kontaktaufnahme nach einer ihm passend erscheinenden Vorlaufzeit.

      3. Der Adressat möchte zu einer anderen als der vom Käufer bestellten Sparte beraten werden.

      4. Der Abschluss eines Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich und persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener)

      5. Nicht Riester- oder Rürup-förderfähig ist kein Reklamationsgrund.

      6. Der Adressat trifft zwischen dem Ersttelefonat und der Kontaktaufnahme des Käufers bereits eine Entscheidung oder aber der Ehe- oder Lebenspartner kommt zu einer anderen Einschätzung der Sachlage.

      7. Der Adressat hält den mit dem Käufer persönlich vereinbarten Beratungstermin nicht ein.

    (8) Abweichungen der tatsächlichen Geburtsjahrgänge zu den angekündigten Jahrgängen von plus/minus fünf Jahren stellen keinen Mangel dar.

    (9) Sollten in Ausnahmefällen nicht genügend Premium Leads im vom Käufer gewünschten Umkreisradius generiert werden können, ist es für mantaro zulässig, den Luftlinien-Umkreisradius bis maximal siebzig Kilometer zu erweitern.

    (10) Reklamationen müssen ausnahmslos über den auf jedem Kundenblatt eingerichteten Beanstandungs-Link zur Bearbeitung eingereicht werden. Nach Prüfung wird die Reklamation anerkannt oder abgelehnt. Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, gehen wieder in den Besitz von mantaro über und dürfen vom Käufer nicht mehr kontaktiert werden. Ein beanstandeter Adressat kann nur einmal reklamiert werden.

    (11) Abgelehnte Reklamationen bleiben abgelehnt. Anerkannte Reklamationen werden durch Nachlieferungen ersetzt. Die zugesagte Nacherfüllung wird bei der Belieferung in dem auf die Reklamation im Turnus folgenden Liefermonat erbracht.

    (12) mantaro hat die Möglichkeit, zur Motivation der Adressaten bei der Leadgenerierung give-aways und/oder incentives einzusetzen.

    (13) mantaro hat jederzeit die Möglichkeit, sollte sich die Leaderstellung als unmöglich im Sinne der Leistungsbeschreibung erweisen, einen bereits bestätigten Auftrag zu stornieren.

§ 8 FBT
    Fest vereinbarte Besuchstermine beinhalten Adressaten, die den Besuch des Bestellers zu einem vom Ansprechpartner vorgegebenen und zugesagten Zeitpunkt autorisieren. Als Incentive wird ein Werbegeschenk für den Adressaten angekündigt, welches von der mit der Erstellung beauftragten mirano media service gmbh gestellt wird und vom Besteller zu übergeben ist. Terminvereinbarungen werden vor Stattfinden ein weiteres Mal bestätigt, bei Terminverlegung wird der Terminkäufer in Kenntnis gesetzt. Die Terminwahrnehmung obliegt dem Terminkäufer, eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Adressaten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz hat in vollem Umfang der Terminkäufer zu verantworten. Da FBT nicht reklamiert werden können, verbleibt das Werbegeschenk für eigene Neukundenakquisitionen beim Terminkäufer. Sondervereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§ 9 Liefer- und Leistungszeit
    (1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

    (2) Falls mantaro schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer mantaro eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei mantaro oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    (3) mantaro haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von mantaro zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

    (4) mantaro haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von mantaro zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. mantaro ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von mantaro zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von mantaro auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (5) Beruht der von mantaro zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet mantaro nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

    (6) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges von mantaro bleiben unberührt.

§ 10 Freistellung
    (1) Der Käufer übernimmt die alleinige wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die Durchführung von Direktmarketing-Aktionen und stellt mantaro von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund vorgerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit diesen Direktmarketing-Aktionen frei.

    (2) Wird mantaro in diesem Zusammenhang allein oder zusammen mit dem Käufer wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen, trägt der Käufer die Kosten.

    (3) mantaro sichert dem Käufer zunächst pauschal zu, dass alle Adressaten (Ausnahme Gewerbeadressen) eine Werbeerlaubnis erteilt haben. Die Zusage erfolgt nach regelmäßigem Abgleich mit den zugänglichen Listen der Werbeverweigerer, Sterbedateien und Umzugsdatenbanken. Werbeeinwilligungen sind nicht als unbegrenzt gültig zu erachten, die zeitliche Befristung der Gültigkeit von Einwilligungen ist standardmäßig mit 24 Monaten ab Erwerb anzusetzen. Im Nachweisfall belegt mantaro gegenüber dem Adressaten unter Bezugnahme der erfolgten Kontaktaufnahme des Käufers die gegebene Werbeerlaubnis. Mantaro hält den Käufer durch Übersendung der Korrespondenzkopie informiert.

§ 11 Gewährleistung/Haftung
    (1) Der Käufer hat die empfangenen Datensätze auf Vollständigkeit zu untersuchen.

    (2) Der Käufer hat durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB) nach Anlieferung bzw. Download der Adressdaten, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, wobei die Anzeige per E-Mail ausreichend ist. Versäumt der Käufer eine ihn hiernach betreffende Frist und hat er das zu vertreten, so kann er wegen der entsprechenden Mängel keine Ansprüche gegen mantaro geltend machen.

    (3) Ein zeitlich versetzter Einsatz der Adressen entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen.

    (4) mantaro ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von mantaro zu vertretender Mangel an den Datensätzen vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist mantaro - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass mantaro aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat mantaro für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

    (5) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Datensätze erfolgen. mantaro ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat mantaro die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

    (6) Eventuelle Guthaben des Käufers aus Bonus-, Gutschein- oder Rabattaktionen werden nur mit Adressbestellungen während der Aktionsgültigkeit verrechnet, Barauszahlungen sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Verknüpfung mehrerer Bonusaktionen ausgeschlossen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
    (1) mantaro behält sich das Eigentum an den Datensätzen (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

    (2) Der Käufer hat mantaro von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat mantaro alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 13 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
    (1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

    (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der mantaro marketing gmbh.

    (3) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.




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